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Oktober 2013

SEPA: Kleine und mittlere Unternehmen müssen umstellen

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 04.10.2013 Unternehmen müssen sich jetzt auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren vorbereiten. Es gibt keine Übergangsfrist. Nur der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1. Februar 2016 weiter nutzen. Die Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Euroraum werden vereinheitlicht. Das erleichtert den Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Ab 1. Februar 2014 lösen die SEPA-Zahlungsverfahren die bisherige nationalen Verfahren endgültig ab.