Jahresabschlüsse

Home/Steuerberatung/Jahresabschlüsse

Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen für Selbständige und Unternehmer

Selbständige und Unternehmer müssen jährlich Ihren Gewinn gegenüber dem Finanzamt erklären. Je nach Betriebsgröße und Rechtsform muss bzw. kann dies in Form eines Jahresabschlusses oder einer Einnahmenüberschussrechnung geschehen. Wir beraten Sie bei der Entscheidung für die Form der Gewinnermittlung und erstellen für Sie:

  • Jahresabschlüsse nach § 242 HGB
    Für Kaufleute besteht nach § 242 HGB die Pflicht, zum Geschäftsjahresende einen Jahresabschluss aufzustellen.
  • Einnahmenüberschussrechnungen
    Freiberufler und Unternehmer, die keine Kaufleute sind, können nach § 4 Abs. 3 EStG anstelle eines Jahresabschlusses eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, bei der der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt und steuerlich als Gewinn behandelt wird.