Wirtschaftsprüfung

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Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen von Unternehmen aller Rechtsformen

  • Wir führen für Sie gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen durch.Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften sind nach §§ 316, 264 a HGB und § 6 PublG durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, wenn die Größengrenzen des § 267 HGB bzw. § 1 PublG überschritten sind. Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Die Prüfungspflicht gilt auch für Konzernabschlüsse.

 

Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung

  • Wir prüfen für Sie nach § 16 MaBV die Einhaltung der Verpflichtungen der Makler- und Bauträgerverordnung.Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung haben die Einhaltung der sich aus der Makler- und Bauträgerverordnung ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen.

 

Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz

  • Für Finanzdienstleistungsinstitute führen wir die Prüfung nach dem WpHG durch.Bei Finanzdienstleistungsinstituten ist die Einhaltung der Melde- und Anzeigepflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz einmal jährlich durch einen geeigneten Prüfer zu prüfen.

 

Prüfung von Sachgründungen

  • Bei Errichtung einer Aktiengesellschaft mit Sacheinlagen führen wir für Sie die Gründungsprüfung durch.Wird eine Aktiengesellschaft errichtet und dabei das Eigenkapital auch durch Sacheinlagen oder Sachübernahmen erbracht, hat eine Gründungsprüfung nach § 33 AktG zu erfolgen.

 

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz

  • Wir prüfen für Sie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz.Gehört einer Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Kommunen) die Mehrheit der Anteile eines privatrechtlichen Unternehmens, so kann sie verlangen, dass das Unternehmen im Rahmen der Abschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüfen lässt.

 

Due-Diligence-Prüfungen, Unternehmensbewertungen

  • Wir führen für Sie Due-Diligence-Prüfungen durch und ermitteln für Sie den Unternehmenswert Ihres UnternehmensSoll ein Unternehmen im Ganzen oder Anteile daran übertragen werden, empfiehlt es sich, im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung die wirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse des Unternehmens zu analysieren und zu bewerten.

 

Gutachtliche Stellungnahmen bei Umwandlungen, der Übernahme oder der Auseinandersetzung von Unternehmen

  • Im Rahmen von Umstrukturierungen sind Auswirkungen rechtlicher und steuerlicher Art auf Unternehmensebene und auf Gesellschafterebene zu beachten. Zur Entscheidungsfindung bieten wir bereits in der Planungsphase gutachtliche Stellungnahmen an.